Informationen


Schul-ABC

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

U

V

W

X

Y

Z

Absenzen/Krankheit

Die Eltern sind verpflichtet, jede Absenz ihres Kindes der zuständigen Lehrkraft frühzeitig, in jedem Fall aber vor Beginn des Unterrichtes zu melden. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als drei Tagen oder häufiger Erkrankung eines Kindes bitten wir Sie, der Klassenlehrperson ein ärztliches Zeugnis zu übergeben.

Unentschuldigte Absenzen werden im Zeugnis vermerkt. Eltern, die das Kind an der Erfüllung der Schulpflicht hindern oder nicht zum Schulbesuch anhalten, werden vom Schulrat verwarnt oder gebüsst (Art. 97 Volksschulgesetz).


ausserschulisches Betreuungsangebot und Mittagstisch (aBa)

In der Schulanlage Ebnet in Andwil wird Montag bis Freitag ein ausgewogenes, warmes Mittagessen serviert und die Schüler und Schülerinnen von 11.45 bis 13.20 Uhr betreut. Zusätzlich wird für Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Klasse nachmittags von 13:30 -18:00 Uhr ein Betreuungsangebot vis-à-vis des Schulhaus Ebnet an der Geretschwilerstrasse 1 in Andwil angeboten. In den Schulferien kann vorerst das Angebot der Schule Gossau genutzt werden.

Die Angebote der ausserschulischen Betreuung sind kostenpflichtig und erfolgen gemäss separatem «Gebührentarif und allgemeinen Bestimmungen zum ausserschulischen Betreuungsangebot und Mittagstisch». Für die ausserschulischen Betreuungseinheiten werden Gebühren auf der Grundlage des massgebenden Einkommens in der Form eines linearen Tarifes erhoben. Der Mittagstisch-Tarif bleibt unverändert mit CHF 11.00 pro Mittag und Kind für alle gleich.

Ansprechpersonen:
📧 Gabriela Werder, Gruppenleitung, Fragen betreffend Betreuung
📧 Regula Benz, Schulverwaltung, Fragen betreffend Organisation

Das Anmeldeformular, das Betriebskonzept, der Gebührentarif und weitere Informationen stehen auf unserer Homepage bereit.


Schulärzte

Als Schulärzte unserer Schulgemeinde sind gewählt:

Aufgrund einer ergebnislosen Suche nach einem neuen Schularztteam werden die Untersuche von erfahrenen Kinderärztinnen des schulärztlichen Dienstes der Stadt St. Gallen vor Ort vorgenommen.

Die Verordnung über den Schulärztlichen Dienst (sGS 211.21) regelt den Schulärztlichen Dienst in der öffentlichen Volksschule. Nach Art. 5 dieser Verordnung sorgt die Schulgemeinde für Organisation und Durchführung des Schulärztlichen Dienstes. Sie stellt sicher, dass alle Kinder untersucht werden. Sie wählt zur selbständigen Berufsausübung im Kanton zugelassene Ärztinnen und Ärzte für eine Amtsdauer von vier Jahren als Schulärztinnen oder Schulärzte und meldet die Gewählten dem Gesundheitsdepartement.


Begabtenförderung

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit speziellen Fähigkeiten


Benützungsgesuche für ausserschulische Benützung

Gesuche um Benützung von Schulanlagen und -räumen (z.B. Turnhallen, Mehrzwecksaal, Bühne)  sind frühzeitig schriftlich an die Betriebskommission zu richten.

Benützungsreglement
Benützungsgesuch
Gebührentarif Schulanlagen
Kalender Ausserschulische Benützung

Bühne Turnhalle Saal


Besuchstage/Elternbesuchstage

Dreimal jährlich findet in den Schulhäusern und Kindergärten ein Elternbesuchstag statt. Durch diese und andere Angebote bekommen die Eltern einen Einblick in den Schulalltag. Die Daten der Besuchstage werden jeweils frühzeitig veröffentlicht. Auch ausserhalb dieser offiziellen Anlässe sind unsere Lehrkräfte gerne bereit, die Eltern zu einem Unterrichtsbesuch zu empfangen. In diesem Fall bitten wir aber um eine Voranmeldung.


Betreuung

Die Schule stellt die Betreuung während der Blockzeiten und beim Mittagstisch sicher.


Beurteilung

Die Beurteilung in der Volksschule ist kantonal geregelt. Sie richtet sich nach den Weisungen des Erziehungsrates und dem Promotions- und Übertrittsreglement vom 19. Juni 2019. Das neue Reglement wird ab dem 1. August 2020 vollzogen.

Videos dazu finden Sie hier:

Kurzfilm Zeugnis und Zeugnisnoten
Kurzfilm Beurteilungsgespräch


Bewegung und Sport

Der Fachbereich Bewegung und Sport umfasst sechs Kompetenzbereiche: «Laufen, Springen, Werfen», «Bewegen an Geräten», «Darstellen und Tanzen», «Gleiten, Rollen, Fahren», «Spielen», «Bewegen im Wasser».


Bildnerisches Gestalten/Zeichnen

Im Bildnerischen Gestalten bringen die Schülerinnen und Schüler ihre Vorstellungen, Ideen und Absichten in Bildern zum Ausdruck. Durch das Sammeln, Ordnen, Experimentieren, Verdichten und Weiterentwickeln realisieren sie eigene Bilder. Die Schülerinnen und Schüler lernen auch Kunstwerke und Bilder aus verschiedenen Kulturen und Zeiten kennen. Durch solche Begegnungen werden die kulturelle Bildung und die Werthaltung zu Kunst und Kultur gefördert und unterstützt.


Blockzeiten

Die Blockzeiten für alle Klassen sind an allen Vormittagen von 8:05 Uhr bis 11.45 Uhr. Das heisst: zu diesen Zeiten besuchen alle Kinder der Primarschulgemeinde den Unterricht. Sollte für ein Kind während den Blockzeiten der ordentliche Unterricht ausfallen, bietet die Schule während dieser Zeit eine Betreuung an. Im ersten Kindergartenjahr können die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlektion abmelden.


Stadtbibliothek – Bestellung Abo

Als Schülerin oder Schüler der Schulgemeinde Andwil-Arnegg erhältst du bis zum Ende der 6. Klasse gratis
ein Jahresabonnement der Stadtbibliothek Gossau.

Bestell dein Abonnement doch heute noch online, so bist du bei der nächsten Sammelbestellung dabei. Wir wünschen dir viel Spass beim Schmökern in der Bibliothek.

Zur Bestellung


Deutsch als Zweitsprache

Im Deutschunterricht werden Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund im Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Ziel ist das Erarbeiten schriftlicher und mündlicher Deutschkenntnisse, damit sich das Kind im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann. Die Lerninhalte werden einerseits auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und andererseits auf die Themen der Klasse abgestimmt.
Der Unterricht findet in Absprache mit den Beteiligten während oder ausserhalb der regulären Schulstunden statt.


Dyskalkulie

Dyskalkulietherapie richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit einer umschriebenen Störung in den mathematischen Grundlagen und Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsverarbeitung. Es wird gezielt an den Wahrnehmungsfunktionen gearbeitet, Lernstrategien und Arbeitstechniken werden erarbeitet. Je nach Bedarf werden die Grundlagen des Mathematikunterrichts aufgearbeitet oder vertieft. Das Kind wird auf der emotionalen Ebene und in seinem Selbstvertrauen unterstützt und gestärkt. Die Therapeutin oder der Therapeut berät die Eltern und Lehrpersonen und arbeitet mit der für die Klasse verantwortlichen Lehrperson zusammen.


Besuchstage/Elternbesuchstage

Dreimal jährlich findet in den Schulhäusern und Kindergärten ein Elternbesuchstag statt. Durch diese und andere Angebote bekommen die Eltern einen Einblick in den Schulalltag. Die Daten der Besuchstage werden jeweils frühzeitig veröffentlicht. Auch ausserhalb dieser offiziellen Anlässe sind unsere Lehrkräfte gerne bereit, die Eltern zu einem Unterrichtsbesuch zu empfangen. In diesem Fall bitten wir aber um eine Voranmeldung.


Einschulungsjahr

Um Kindern mit gewissen Entwicklungsrückständen den Einstieg in den Schulalltag zu erleichtern, bietet die Schulgemeinde im Schulhaus Otmar ein sogenanntes Einschulungsjahr an. Dieses hat reduzierte Klassenbestände. Unter diesen Rahmenbedingungen ist eine sehr individuelle Förderung der einzelnen Kinder möglich.

Der Unterricht wird durch eine Schulische Heilpädagogin oder einen Schulischen Heilpädagogen erteilt. Nach dem Einschulungsjahr erfolgt der Übertritt in die erste Regelklasse, allenfalls in die Kleinklasse.


Elektronische Geräte

Der Gebrauch von privaten elektronischen Geräten während dem Unterricht oder in den Pausen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrperson verboten. 

Natel Handy iPad Tablet


Elterngespräche

Eine sinnvolle Zusammenarbeit setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Lehrpersonen und Eltern voraus. Elternabende und Einzelgespräche helfen mit, dieses Vertrauensverhältnis aufzubauen. Die Lehrpersonen wählen die ihnen geeignet erscheinende Form der Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Teilnahme an Elternabenden und Elterngespräche ist für die Eltern obligatorisch. Selbstverständlich haben auch die Eltern jederzeit das Recht, ein Elterngespräch mit der Lehrperson zu wünschen.

Beurteilungsgespräche


Englischunterricht

Schülerinnen und Schüler sollen Fremdsprachen als Zugang zu anderen Sprachräumen und Kulturen erleben. Sie werden offen für Begegnungen mit Anderssprachigen und erfahren Im Fremdsprachenunterricht, dass die Bereitschaft zur Kommunikation ebenso wichtig ist wie die grammatisch richtige Sprachkompetenz. Ziel dieses Unterrichts ist es auch, dass die Schülerinnen und Schüler geografische, geschichtliche und kulturelle Kenntnisse des entsprechenden Sprachraums erwerben.
Seit August 2008 ist in den Primarschulen des Kantons St. Gallen der Englischunterricht ab der 3. Klasse eingeführt. Während der 3. und 4. Klasse umfasst er drei, danach noch zwei Lektionen pro Woche. Wie der Französischunterricht wird die Leistung auch in diesem Fach gemäss dem kant. Promotionsreglement mit Noten beurteilt.


ERG (Ethik, Religionen, Gemeinschaft)

Im Fach ERG lernen Kinder kompetent mit ethischen, religiösen und gemeinschaftlichen Fragen umzugehen. Sie lernen Grundzüge der Weltreligionen kennen und denken über die Bedeutung von Religion und Weltanschauung für das Zusammenleben nach. Sie betrachten eigene Entscheidungen und lernen, die Folgen ihres Handelns einzuschätzen. Sie erfahren, wie Gemeinschaft gestaltet werden kann und was sie selbst dazu beitragen können. Die Kompetenzen, welche im Laufe der Schuljahre erworben werden sollen, sind im Lehrplan Volksschule ausgewiesen.

Alle Schülerinnen und Schüler von der 3. bis zur 9. Klasse besuchen das Fach ERG.


Klassenorganisation/Einteilung

Die Schulgemeinde betreut rund 110 Kindergartenkinder in sechs Kindergärten an vier verschiedenen Standorten und rund 310 Primarschülerinnen und -schüler in zwei Schulanlagen.
Kindergärten: Postplatz, Otmar, Weidegg, Dörfli
Primarschulen: Ebnet und Otmar
Die Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulhäuser und Kindergärten erfolgt durch die Schulleitung. Sie berücksichtigt dabei verschiedene Gesichtspunkte, so z.B. Wohnort, Klassengrösse, Fremdsprachigkeit, Religion, Verteilung Knaben / Mädchen, Schulwegsicherheit usw.


Ferien

Die Daten der Schulferien für das laufende und die folgenden Jahre können Sie dem Ferienplan entnehmen.


Fördernde Massnahmen

Unsere Schulgemeinde verfügt über ein gut ausgebautes Angebot von fördernden Massnahmen. Es umfasst Begabungsförderung, Deutsch als Zweitsprache, Dyskalkulie, ein Einschulungsjahr, Legasthenie, Logopädie, Psychomotorik und schulische Heilpädagogik zur integrativen Schulform (ISF).

Die Schulleitung setzt die fördernden Massnahmen bedarfsgerecht unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mitteln ein. Sie sind für die betreffenden Familien kostenlos. Vorausgesetzt wird aber die Bereitschaft der Eltern, diese zusätzliche Förderung aktiv zu unterstützen.


Französischunterricht

Der Französischunterricht beginnt in der 5. Klasse und umfasst zwei bis drei Lektionen pro Woche. Die Schülerinnen und Schüler lernen in erster Linie, sich in Alltagssituationen zu verständigen. Lesen und Schreiben unterstützen den Lernprozess und nehmen einen wichtigen Platz ein. Hausaufgaben sollen den Schulstoff festigen helfen.
Seit August 2008 wird die Leistung im Fremdsprachenunterricht gemäss dem kant. Promotionsreglement mit Noten beurteilt.


Fremdsprachenunterricht

Schülerinnen und Schüler sollen Fremdsprachen als Zugang zu anderen Sprachräumen und Kulturen erleben. Sie werden offen für Begegnungen mit Anderssprachigen und erfahren Im Fremdsprachenunterricht, dass die Bereitschaft zur Kommunikation ebenso wichtig ist wie die grammatisch richtige Sprachkompetenz. Ziel dieses Unterrichts ist es auch, dass die Schülerinnen und Schüler geografische, geschichtliche und kulturelle Kenntnisse des entsprechenden Sprachraums erwerben.

Im Kanton St.Gallen wird Englisch ab der 3. Klasse und Französisch ab der 5. Klasse unterrichtet.


Schulexterne Massnahmen

Stellen Sie Lernprobleme bei Ihrem Kind fest, wenden Sie sich zuerst an die Lehrpersonen. Diese wird im Bedarfsfall die Schulische Heilpädagogin oder die Therapeutinnen zum Gespräch beiziehen. Gemeinsam wird über eine mögliche Unterstützung und über den weiteren Verlauf beraten. Daraus wird sich zeigen, ob allenfalls weitere Fachstellen beigezogen werden: Schulpsychologischer Dienst, Psychomotorik, Arzt, Ergotherapie.


Gesetzliche Grundlagen der Volksschule

Die Volksschule untersteht der kantonalen Gesetzgebung. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Volksschulgesetz und die Verordnung über den Volksschulunterricht. Eine Zusammenstellung aller kantonalen Gesetze findet man unter  www.gallex.ch


Gestalten

Der Fachbereich Gestalten setzt sich aus dem Bildnerischen Gestalten (BG) und dem Textilen und Technischen Gestalten (TTG) zusammen.


Handy/Natel

Die Benutzung von Handys durch Schülerinnen und Schüler ist auf dem Schulareal, auf Schulreisen und in Lagern verboten, wenn nicht eine ausdrückliche Bewilligung der Lehrperson besteht.


Hausaufgaben

Hausaufgaben geben Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, ihr Lernen auf Bereiche ausserhalb des Schulzimmers auszuweiten und zu vertiefen. Sie tragen in erster Linie dazu bei, dass Lernende die Unterrichtsinhalte noch besser verstehen und vertiefen können. 


Hausordnung

Die Schule hat für das Schulareal im Ebnet eine Hausordnung erlassen.


Heilpädagogische Früherziehung (HFE)

Die Heilpädagogische Früherziehung (HFE) stellt neben der gezielten Förderung der Kinder im familiären Kontext insbesondere die Beratung und Anleitung der Eltern und des Umfeldes ins Zentrum. Die HFE beginnt in der Regel im Vorschulalter und kann bis zum Endes des Kindergartens weitergeführt werden. In ausgewiesenen Einzelfällen kann die HFE im Kindergarten neu aufgenommen werden.


Integrative Schulförderung (ISF)

Unsere Schule wird integrativ geführt. Kinder mit einem überdurchschnittlichen Leistungspotential wie auch solche mit Lernbehinderungen und Wahrnehmungsstörungen besuchen miteinander den Unterricht und werden in der gleichen Klasse beschult. Ebenso ist es Ziel der ISF, verhaltensauffällige Kinder so weit als möglich zu tragen und zu fördern. Dies bedingt nicht nur ein individuelles Anpassen der Lernziele, sondern auch eine Änderung der persönlichen Einstellung und Haltung. Offenheit, Toleranz, Hilfsbereitschaft, Rücksicht und Verständnis aller Beteiligten sind nötig. Lehrpersonen, Mitschülerinnen und Mitschüler wie auch die Erziehenden aller Kinder sind dabei gefordert. Nur so kann Integration gelebt werden.


Absenzen/Krankheit

Die Eltern sind verpflichtet, jede Absenz ihres Kindes der zuständigen Lehrkraft frühzeitig, in jedem Fall aber vor Beginn des Unterrichtes zu melden. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als drei Tagen oder häufiger Erkrankung eines Kindes bitten wir Sie, der Klassenlehrperson ein ärztliches Zeugnis zu übergeben.

Unentschuldigte Absenzen werden im Zeugnis vermerkt. Eltern, die das Kind an der Erfüllung der Schulpflicht hindern oder nicht zum Schulbesuch anhalten, werden vom Schulrat verwarnt oder gebüsst (Art. 97 Volksschulgesetz).


Kickboards auf dem Schulweg

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Bei der Benutzung von Kickboards, Inline-Skates etc. besteht hier ein erhöhtes Unfallrisiko. Wenn Kinder mit diesen Spielgeräten Unfälle verursachen, können die Eltern für die entstehenden Kosten haftbar gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, für eine ausreichende Privathaftplichtversicherung besorgt zu sein.

Auf dem Schulareal ist die Benutzung der oben genannten Spiel- und Sportgeräte vor, während und nach dem Unterricht untersagt.


Kindergarten

In den Kindergärten der Schulgemeinde unterrichten wir normalerweise jahrgangsgemischte Gruppen. Die Kinder besuchen den Kindergarten im ersten Jahr während maximal 20 Lektionen; im zweiten Jahr wird die Unterrichtszeit dann auf 24 Lektionen erhöht.

Die Unterrichtspflicht gilt vollumfänglich. Die Kinder dürfen deshalb dem Unterricht nicht unentschuldigt fernbleiben, und Ferien ausserhalb der ordentlichen Schulferien sind nicht zulässig. An höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr können die Eltern ihre Kinder durch schriftliche Mitteilung an die Lehrkraft vom Unterricht beurlauben (Art. 96 Abs. 2 des Volksschulgesetzes und Art. 51 der Verordnung zum Volksschulgesetz). Die zuständige Lehrkraft ist mindestens drei Arbeitstage vor der Unterrichtsbefreiung schriftlich zu informieren.

Der Unterricht findet jeden Morgen von 08.05 – 11.45 Uhr statt. Im ersten Kindergartenjahr können die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlektion abmelden, wodurch sich die Unterrichtszeiten auf 08.55 – 11.45 Uhr reduzieren. Die Nachmittage sind für die Kinder des ersten Kindergartenjahres frei. Im zweiten Kindergartenjahr werden zusätzlich an zwei Nachmittagen je zwei Lektionen erteilt.

Die Ferien und Schulbesuchstage entsprechen denjenigen der Primarschule.

Um Unfällen auf der Strasse vorzubeugen, sind von den Kindergartenkindern auf dem Schulweg die orangen Schultergürtel zu tragen. Sie werden den Kindern am ersten Tag abgegeben.

Für den Turnunterricht, sind Turnschuhe (mit hellen Sohlen) mitzugeben.

In begründeten Fällen kann der Kindergarteneintritt ein Jahr später erfolgen. Ein vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten ist hingegen nicht möglich.

Elterninfo


Klassenorganisation/Einteilung

Die Schulgemeinde betreut rund 110 Kindergartenkinder in sechs Kindergärten an vier verschiedenen Standorten und rund 310 Primarschülerinnen und -schüler in zwei Schulanlagen.
Kindergärten: Postplatz, Otmar, Weidegg, Dörfli
Primarschulen: Ebnet und Otmar
Die Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulhäuser und Kindergärten erfolgt durch die Schulleitung. Sie berücksichtigt dabei verschiedene Gesichtspunkte, so z.B. Wohnort, Klassengrösse, Fremdsprachigkeit, Religion, Verteilung Knaben / Mädchen, Schulwegsicherheit usw.


Landschulwoche

In der 6. Klasse verreisen die Klassen in eine Landschulwoche. Die Organisation und das individuelle Programm obliegt der Klassenlehrperson.

Lager


Läuse

Kopfläuse sind nicht Zeichen mangelhafter Körperpflege, sie lassen sich durchaus auch auf gepflegten Köpfen nieder. Eine Übertragung erfolgt über direkten Kopfkontakt oder über das Austauschen von Kopfbedeckungen, gemeinsam benützte Kämme, Haarbürsten usw.

Als Vorbeugung gegen das Ausbreiten von Kopfläusen werden in unserer Schulgemeinde alle Kinder zu Beginn des Schuljahres einer Lauskontrolle unterzogen.

Je früher ein Befall mit Läusen entdeckt wird, desto einfacher ist die Behandlung. Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse oder Nissen entdecken, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Dies ist der beste Weg, eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Kopfläuse


Legasthenie

Legasthenietherapie fördert Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Problemen in Bezug auf die Wahrnehmungsverarbeitung, Aufmerksamkeitsspanne, Konzentrationsfähigkeit oder das Arbeitstempo besondere Schwierigkeiten in den Grundlagen der geschriebenen oder gelesenen Sprache zeigen. Meistens besteht eine Diskrepanz zwischen guten Leistungen im mathematischen Bereich und ungenügenden Leistungen in der Rechtschreibung und/oder Lesen.
Es wird gezielt an den Wahrnehmungsfunktionen gearbeitet, und es werden Lernstrategien und Arbeitstechniken vermittelt. Je nach Bedarf werden der Leselehrgang oder die Grundlagen der Rechtschreibung aufgearbeitet oder vertieft. Das Kind wird auf der emotionalen Ebene und in seinem Selbstvertrauen unterstützt und gestärkt. Die Therapeutin berät die Eltern und arbeitet mit den Lehrpersonen zusammen.


Logopädie

Logopädische Massnahmen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Störungen oder Auffälligkeiten in der gesprochenen und geschriebenen Sprache oder mit Stimm-, Schluck- und Redeflussstörungen. Das Angebot umfasst neben Therapie und Diagnostik auch Prävention und Fachberatung. Die Beratung der Bezugspersonen ist ein wichtiger Bestandteil der Logopädie.


Logopädischer Reihenuntersuch im Kindergarten

Im zweiten Quartal des Schuljahres besuchen unsere Logopädinnen jeweils alle Kindergärten in Andwil und Arnegg, um den sprachlichen Entwicklungsstand der Kinder im ersten Kindergartenjahr zu erfassen. Ziel des Reihenuntersuchs ist es, möglichst frühzeitig erhebliche sprachliche Auffälligkeiten zu erkennen, um Schwierigkeiten, die dadurch entstehen können, zu verringern oder zu vermeiden, so dass später die Einschulung in die erste Klasse erfolgreich gelingt.

Es wird die Sprachentwicklung in spielerischer Form überprüft. Mit jedem Kind unterhält sich die Logopädin einzeln und/oder in kleinen Gruppen. Dabei achtet sie auf das Sprachverständnis, den Wortschatz, auf die Deutlichkeit der Aussprache und ob das selbständige Formulieren von einfachen, kurzen Sätzen gelingt.

Ihre Beobachtungen bespricht sie mit der Kindergärtnerin und der Heilpädagogin. Die Eltern werden anschliessend über das Ergebnis der Erfassung informiert. Kinder, die im Reihenuntersuch aufgefallen sind, werden bei Zustimmung der Eltern bei der Logopädin angemeldet. Nach der Diagnostik wird zusammen mit den Eltern besprochen, ob eine Therapie oder eine Beratung oder keine therapeutische Massnahme durchgeführt wird.


ausserschulisches Betreuungsangebot und Mittagstisch (aBa)

In der Schulanlage Ebnet in Andwil wird Montag bis Freitag ein ausgewogenes, warmes Mittagessen serviert und die Schüler und Schülerinnen von 11.45 bis 13.20 Uhr betreut. Zusätzlich wird für Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Klasse nachmittags von 13:30 -18:00 Uhr ein Betreuungsangebot vis-à-vis des Schulhaus Ebnet an der Geretschwilerstrasse 1 in Andwil angeboten. In den Schulferien kann vorerst das Angebot der Schule Gossau genutzt werden.

Die Angebote der ausserschulischen Betreuung sind kostenpflichtig und erfolgen gemäss separatem «Gebührentarif und allgemeinen Bestimmungen zum ausserschulischen Betreuungsangebot und Mittagstisch». Für die ausserschulischen Betreuungseinheiten werden Gebühren auf der Grundlage des massgebenden Einkommens in der Form eines linearen Tarifes erhoben. Der Mittagstisch-Tarif bleibt unverändert mit CHF 11.00 pro Mittag und Kind für alle gleich.

Ansprechpersonen:
📧 Gabriela Werder, Gruppenleitung, Fragen betreffend Betreuung
📧 Regula Benz, Schulverwaltung, Fragen betreffend Organisation

Das Anmeldeformular, das Betriebskonzept, der Gebührentarif und weitere Informationen stehen auf unserer Homepage bereit.


Mathematik

Die Schülerinnen und Schüler lernen Rechenverfahren und mathematische Konzepte kennen, verstehen und anwenden.


Medien und Informatik

Der Kompetenzbereich «Medien» befasst sich mit der Medienbildung und der Mediennutzung. Im Zentrum steht ein bewusster Umgang mit den Medien im Unterricht und in der Freizeit. Im Unterricht werden zudem die erwünschten und problematischen Auswirkungen von Medien thematisiert.

Der Kompetenzbereich «Informatik» befasst sich mit informatischer Bildung und der Automatisierung der Informationsverarbeitung.

Im Kindergarten und der 1. – 4. Klasse wird der Unterricht themen- und fächerübergreifend gestaltet. Als Fach wird «M&I» in der 5. und 6. Primarklasse und in der 1. und 2. Oberstufenklasse mit je einer Wochenlektion unterrichtet. Die blinde Beherrschung der Tastatur ist nicht Inhalt des Lehrplans Volksschule.


Medienpädagogik

Die Welt der Medien ist faszinierend und komplex zugleich, bietet sowohl Chance als auch Risiken und sie gehört ganz selbstverständlich zum Alltag von Kindern und Jugendlichen dazu. Die Medienbildung ist daher eine der Schlüsselqualifikationen unserer modernen Informationsgesellschaft. Schülerinnen und Schüler mit Medien und Informationstechnologien vertraut zu machen, sie zur sinnvollen Nutzung von Medien und zum kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit ihnen anzuleiten, gehört daher zu den zentralen Aufgaben der Schule.

Die Fachstelle Medienpädagogik …

  • … bietet Fachberatung für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte sowie weitere Personen aus dem Umfeld der Schule an.
  • … unterstützt Lehrpersonen in der Aus- und Weiterbildung und in der Umsetzung von Unterrichtsprojekten im Fachbereich Medien & Informatik.
  • … übernimmt in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit Aufgaben im Bereich der Medienprävention und Intervention.
  • … evaluiert und betreut Hardware, Software und Lehrmittel im Zusammenhang mit Medien und Informatik und entwickelt dazu mögliche Einsatzszenarien für den Unterricht.
  • … erfüllt weitere Aufgaben aus dem Umfeld der Medienpädagogik.  

Musik

Der Fachbereich Musik umfasst sechs Kompetenzbereiche: «Singen und Sprechen», «Hören und Sich-Orientieren», «Bewegen und Tanzen», «Musizieren», «Gestaltungsprozesse» und «Praxis des musikalischen Wissens».  Der Musikunterricht sichert einen Zugang zur kulturellen Bildung und basiert auf einem erweiterten Musikverständnis, das auch Rhythmik /Musik und Bewegung sowie Elemente aus dem Tanz miteinbezieht.


Musikalischer Grundkurs

Innerhalb des Fachbereichs Musik findet im 1. Zyklus (Kindergarten – 2. Klasse) während zweier Jahre eine Wochenlektion Musikalische Grundschule (MGS) statt. Diese Lektion kann im 2. Kindergarten / in der 1. Primarklasse oder in der 1./2. Primarklasse organisiert sein.


Musikschule

Die Schulgemeinde Andwil-Arnegg ist Mitglied der Musikschule Fürstenland.


Schulexterne Massnahmen

Stellen Sie Lernprobleme bei Ihrem Kind fest, wenden Sie sich zuerst an die Lehrpersonen. Diese wird im Bedarfsfall die Schulische Heilpädagogin oder die Therapeutinnen zum Gespräch beiziehen. Gemeinsam wird über eine mögliche Unterstützung und über den weiteren Verlauf beraten. Daraus wird sich zeigen, ob allenfalls weitere Fachstellen beigezogen werden: Schulpsychologischer Dienst, Psychomotorik, Arzt, Ergotherapie.


Handy/Natel

Die Benutzung von Handys durch Schülerinnen und Schüler ist auf dem Schulareal, auf Schulreisen und in Lagern verboten, wenn nicht eine ausdrückliche Bewilligung der Lehrperson besteht.


Nachhilfeunterricht

Im Nachhilfeunterricht werden Schülerinnen und Schüler bei schulischen Schwierigkeiten zusätzlich zum Klassenunterricht gefördert und unterstützt. Es handelt sich dabei um eine befristete Massnahme zur Überbrückung von besonderen Situationen (Krankheit, Wohnortswechsel, besondere Vorkommnisse in der Familie oder Ähnliches). Die Lerninhalte werden einerseits auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und andererseits auf die Themen der Klasse abgestimmt. Der Nachhilfeunterricht findet nach Möglichkeit innerhalb der ISF-Lektionen, im Einzel- oder Kleingruppenunterricht statt. In Absprache mit den Beteiligten kann diese Förderung auch ausserhalb des regulären Unterrichts stattfinden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen SHP (allenfalls Nachhilfelehrperson) und Lehrperson ist notwendig.


NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft)

Im Zentrum von Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) steht die Auseinandersetzung mit der Welt. Dabei stehen natürliche und kulturelle, wirtschaftliche, soziale und historische Phänomene, Situationen und Dinge im Vordergrund. Im 1. und 2. Zyklus bilden die vier Perspektiven Natur und Technik (NT); Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH); Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) und Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) gemeinsam den Fachbereich NMG. Im 3. Zyklus (Oberstufe) wird jede der vier Perspektiven in einem eigenen Fachbereich weitergeführt und ausdifferenziert.


Noten/Zeugnis

Noten geben Auskunft über den Grad der Zielerreichung eines Schülers/einer Schülerin. Sie sind ein Code für die Beurteilung der Leistungen.

  • Note 6 – erreicht alle anspruchsvollen Lernziele sicher.
  • Note 5 – erreicht alle grundlegenden und einige anspruchsvolle Lernziele sicher.
  • Note 4 – erreicht alle grundlegenden Lernziele sicher.
  • Note 3 – erreicht mehrere grundlegende Lernziele nicht.
  • Note 2 – erreicht die meisten grundlegenden Lernziele nicht.
  • Note 1 – erreicht keine grundlegenden Lernziele.

Kriterienorientiert prüft die Lehrperson die Leistungen innerhalb von vorbestimmten Lernzielen und setzt den in unserem Kanton gültigen Notencode. Die Beurteilung, also die Zusammenstellung, die Gewichtung der Aufgaben und die Vergabe von einzelnen Punkten für Teilbereiche einer Aufgabe, liegt in der Verantwortung und Kompetenz der Lehrperson und ist nicht verhandelbar.

Zeugnisnoten werden nicht ausschliesslich aufgrund des arithmetischen Mittels der Teilnoten berechnet. Sie stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftliche, mündliche und praktische Leistungen der Schülerinnen und Schüler im entsprechenden Fach- bzw. Teilbereich stützt.


Notrufnummer für Kinder und Jugendliche

Pro Juventute bietet über Telefonnummer 147 eine kostenlose und anonyme Telefonberatung für Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebensssituationen an. Nähe Informationen dazu findet man auf der Homepage www.147.ch.


Oberstufe

Unsere Schulgemeinde verfügt über keine Oberstufe. Die Kinder aus dem Gebiet unserer Schulgemeinde besuchen die Oberstufenklassen in Gossau. Schulverträge bestehen mit der Oberstufe der Stadt Gossau, der Maitlisek und dem Gymnasium Friedberg.


Pause

Die Pause dauert am Vormittag von 09.45 bis 10.05 Uhr. Sie findet jeweils im Freien statt. Während dieser Zeit dürfen die Kinder das Schulareal ohne Bewilligung nicht verlassen. Ein gesunder Znüni (Früchte, rohes Gemüse, dunkles Brot etc.) unterstützt die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihres Kindes.


Projektwochen / Exkursionen

Exkursionen, Projekttage und Lager sind Anlässe, welche den Schulalltag auflockern und ergänzen. Sie sind obligatorischer Teil des Unterrichts und müssen von allen Kindern besucht werden. Bei frühzeitiger Information der Eltern kann für solche Anlässe von der üblichen Stundentafel und damit von den Blockzeiten abgewichen werden.

Lager Klassenlager Skilager Landschulwoche Exkursionen


Psychomotorik

Psychomotoriktherapie stellt die Bewegung des Menschen als Ausdruck der Beziehung zwischen Körper, Seele und Geist ins Zentrum. Sie geht davon aus, dass Körper- und Bewegungserfahrungen eine wesentliche Voraussetzung für die motorische, sensorische, emotionale, kognitive und soziale Entwicklung des Kindes darstellen. In der Psychomotoriktherapie wird die Entwicklung unterstützt und gefördert.


Rekurse

Gegen Verfügungen der Schulleitung kann beim Schulrat, gegen Verfügungen des Schulrates bei der Rekursstelle Volksschule oder beim Erziehungsrat Rekurs erhoben werden. Schriftliche Verfügungen sind jeweils mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, welche über die Rekursmöglichkeit informiert.


Religionen

Der Lehrplan für den Religionsunterricht wird durch die Kirchen erlassen. Die Kirchen bestimmen damit die Inhalte, die im Religionsunterricht bearbeitet werden. Aufgrund der Glaubens- und Gewissensfreiheit darf niemand gezwungen werden, religiösem Unterricht zu folgen. Die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten entscheiden über die Anmeldung ihres Kindes zu diesem Angebot. Allfällige Abmeldungen vom Religionsunterricht sind durch die Eltern direkt an die zuständigen Stellen der Kirchen zu richten. Die Abmeldung erfolgt in der Regel jeweils auf das nächste Schuljahr.


Religionsunterricht

Grundlage im Fach Religion ist der christliche Glaube. Das Fach steht jedoch allen Kindern offen. Es wird von der evangelisch-reformierten und der katholischen Kirchgemeinde unterrichtet. Der Religionsunterricht wird innerhalb des Stundenplans angeboten.

Die beiden Landeskirchen erwarten die Teilnahme der christlichen Kinder am Religionsunterricht. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht erfolgt bei den zuständigen Pfarrämtern.

Findet der Religionsunterricht während den Blockzeiten statt, werden Kinder ohne Religionsunterricht von der Schule betreut oder in einem anderen Fach unterrichtet.


Schulareal

Schulkindern ist es während den Unterrichtszeiten (inkl. Pausen) ohne Bewilligung einer Lehrperson untersagt, das Schulareal zu verlassen. Für das ganze Schulareal gilt jeweils die Schulhausordnung des betreffenden Schulhauses.



Schularztdienst

Im 2. Kindergarten und in der 5. Primarklasse findet der kantonal vorgeschriebene Reihenuntersuch bei den Schulärzten statt, an dem auch der Impfschutz der Kinder überprüft wird. Die Eltern sind dann in ihrem Entscheid frei, ob sie die empfohlenen Impfungen durch den Schularzt durchführen lassen wollen.

Wenn Eltern wünschen, dass der Reihenuntersuch nicht durch den Schularzt, sondern durch den Privatarzt durchgeführt wird, ist dies möglich. Die Kosten gehen dann zu Lasten der Eltern.


Schulärzte

Als Schulärzte unserer Schulgemeinde sind gewählt:

Aufgrund einer ergebnislosen Suche nach einem neuen Schularztteam werden die Untersuche von erfahrenen Kinderärztinnen des schulärztlichen Dienstes der Stadt St. Gallen vor Ort vorgenommen.

Die Verordnung über den Schulärztlichen Dienst (sGS 211.21) regelt den Schulärztlichen Dienst in der öffentlichen Volksschule. Nach Art. 5 dieser Verordnung sorgt die Schulgemeinde für Organisation und Durchführung des Schulärztlichen Dienstes. Sie stellt sicher, dass alle Kinder untersucht werden. Sie wählt zur selbständigen Berufsausübung im Kanton zugelassene Ärztinnen und Ärzte für eine Amtsdauer von vier Jahren als Schulärztinnen oder Schulärzte und meldet die Gewählten dem Gesundheitsdepartement.


Schulbus

Für Kinder im Kindergarten- und Unterstufenalter bietet die Schulgemeinde bei einem unzumutbaren Schulweg einen Schulbusdienst an. Wenn ein Kind für den Schulbus angemeldet ist, muss es diesen regelmässig benutzen. Genauere Informationen über die Berechtigung erhalten Sie bei der Schulverwaltung.


Schulleitung

Die Schulleitung ist für die organisatorischen Belange in den einzelnen Schulhäusern und Kindergärten verantwortlich. Ihr obliegt insbesondere die Führung der Schulhausteams und die Planung und Organisation des Schulbetriebes.

Die Schulleitung ist für die Eltern Ansprechpersonen für allgemeine Fragen zum Schulbetrieb oder für Probleme, die nicht im direkten Kontakt mit den Klassenlehrkräften gelöst werden können.


Schulordnung

Die Schulordnung enthält ergänzende Vorschriften über den örtlichen Schulbetrieb sowie über Rechte und Pflichten der am Schulbetrieb Beteiligten.


Schulpsychologischer Dienst

Der schulpsychologische Dienst ist kantonal organisiert. Die Anmeldung für eine schulpsychologische Abklärung erfolgt normalerweise über die Klassenlehrkräfte und die Schulische Heilpädagogin/den Schulischen Heilpädagogen.


Schulrat

Der Schulrat ist für die strategische Führung der Schulgemeinde Andwil-Arnegg verantwortlich. Er setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, die jeweils an der Urne für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.

Organigramm


Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern bei sozialen Problemen in der Schule. Die Beratung hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstwert zu stärken und auf dem Weg zum Erwachsenwerden zu begleiten.
Die Schulsozialarbeitenden setzen sich für ein gesundheitsförderndes Umfeld ein, vermitteln in Konfliktsituationen und unterstützen Schülerinnen und Schüler sowie deren Umfeld im Erweitern und Stärken der Selbst-, Handlungs- und Sozialkompetenz.
Die Schulsozialarbeitenden arbeiten eng mit der Schule und diversen Fachstellen in Stadt und Region zusammen. Die schulische Sozialarbeit ist präventiv für Gruppen und Klassen auf allen Stufen der Volksschule tätig und fördert die Früherkennung von sozialen Problemen. Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.


Schulweg

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Aus pädagogischer Sicht empfehlen wir den Eltern dringend, auf Privattransporte für den Schulweg zu verzichten. Ein gemeinsamer Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Bestandteil des Schulalltages. Hier werden Entdeckungen gemacht und Kontakte geknüpft, Konflikte ausgetragen und Erfahrungen mit dem Strassenverkehr gesammelt. Die tägliche Bewältigung des Schulweges ist damit für die Kinder konkrete Lebensschulung und fördert darüber hinaus die körperliche Leistungsfähigkeit und damit die Gesundheit.
Für Kinder mit einem unzumutbaren Schulweg bietet die Schulgemeinde einen Schulbus an.

Kickboard


Schulzahnärzte

Als Schulzahnärzte unserer Schulgemeinde sind gewählt:

  • Dres. med. dent. Bärenklau Uwe/Beatrix,
    Herisauerstr. 75, 9200 Gossau, Tel.:071 383 99 11
  • Dr. med. dent. Diodatti José,
    Ilgenstr. 7, 9200 Gossau
  • Dr. med. dent. Harder Patrik,
    Sonnenbühlstr. 3, 9200 Gossau, Tel.: 071 385 30 55
  • Dr. med. dent. Mahlberg Daniel,
    Bahnhofstr. 12, 9200 Gossau, Tel.: 071 385 80 25
  • Dr. med. dent. Wittig Oliver,
    St. Gallerstr. 215, 9200 Gossau, Tel.: 071 385 40 04

Die Schulzahnpflegeverordnung (sGS 213.13) regelt die Schulzahnpflege in der öffentlichen Volksschule. Nach Art. 6 dieser Verordnung stellt die Schulgemeinde Organisation, Durchführung und Überwachung der Schulzahnpflege sicher. Nach Art. 8 dieser Verordnung wählt die Schulgemeinde einen oder mehrere zur selbständigen Berufsausübung im Kanton zugelassene Zahnärzte als Schulzahnärzte. Die Wahl erfolgt auf eine Amtsdauer von vier Jahren.


Schulzahnpflege

Gemäss kantonalen Vorschriften findet jedes Jahr für alle Kinder ab dem 1. Kindergarten ein kostenloser schulzahnärztlicher Untersuch statt. Die Eltern werden anschliessend von den Zahnärzten über das Ergebnis des Untersuchs schriftlich informiert. Der Entscheid über eine allfällige Zahnbehandlung ist dann Sache der Eltern, welche auch die entsprechenden Kosten übernehmen müssen.


Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht ist ein fester Bestandteil des Sportunterrichtes. Die Teilnahme am Schwimmunterricht ist für alle Kinder obligatorisch.


Skilager

Das obligatorische Wintersportlager wird in der 4. Klasse durchgeführt. Es wird ein Programm für Skifahrer und Nichtskifahrer angeboten

Wintersportlager Lager


Sonderschulungsangebote

Für Kinder mit einem speziellen Förderbedarf gibt es im Kanton St. Gallen verschiedene Sonderschulen. Der Zuweisungsantrag erfolgt über den Schulpsychologischen Dienst oder andere Fachstellen. Die Schulgemeinde leistet Kostengutsprache für jenen Kostenteil, der gemäss kantonaler Verordnung von den Schulträgern übernommen werden muss.


Stadtbibliothek – Bestellung Abo

Als Schülerin oder Schüler der Schulgemeinde Andwil-Arnegg erhältst du bis zum Ende der 6. Klasse gratis
ein Jahresabonnement der Stadtbibliothek Gossau.

Bestell dein Abonnement doch heute noch online, so bist du bei der nächsten Sammelbestellung dabei. Wir wünschen dir viel Spass beim Schmökern in der Bibliothek.

Zur Bestellung


Stundenplan

Stundenpläne sind auf den Klassenzeiten zu finden.


Textiles und Technisches Gestalten/Werken

Im Textilen und Technischen Gestalten setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Produkten, Prozessen und gestalterischen und technischen Lösungen auseinander. Sie erwerben im textilen und technischen Gestaltungsbereich grundlegende motorische und handwerkliche Fertigkeiten, welche für das Erlernen und Ausüben zahlreicher Berufe von zentraler Bedeutung sind.


Therapien

Unsere Schulgemeinde verfügt über ein gut ausgebautes Angebot von fördernden Massnahmen. Es umfasst Begabungsförderung, Deutsch als Zweitsprache, Dyskalkulie, ein Einschulungsjahr, Legasthenie, Logopädie, Psychomotorik und schulische Heilpädagogik zur integrativen Schulform (ISF).

Die Schulleitung setzt die fördernden Massnahmen bedarfsgerecht unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mitteln ein. Sie sind für die betreffenden Familien kostenlos. Vorausgesetzt wird aber die Bereitschaft der Eltern, diese zusätzliche Förderung aktiv zu unterstützen.


Unterrichtssprache

Im Kindergarten ist grundsätzlich die Mundart Umgangs- und Unterrichtssprache. Hochdeutsch wird als situationsbezogene Ergänzung verwendet. Ab der Primarschule ist Hochdeutsch in allen Schulstufen die Unterrichtssprache.


Unterrichtszeiten

Vormittags
08.05 bis 11.45 Uhr (Blockzeiten)

Nachmittags
1. Lektion – 13.30 – 14.20 Uhr, 2. Lektion: 14.20 – 15.10 Uhr, 3. Lektion 15.20 – 16.10 Uhr


Urlaubsgesuche

An höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr können die Eltern ihre Kinder durch schriftliche Mitteilung an die Lehrkraft vom Unterricht beurlauben (Art. 96 Abs. 2 des Volksschulgesetzes und Art. 51 der Verordnung zum Volksschulgesetz). Die zuständige Lehrkraft ist mindestens drei Arbeitstage vor der Unterrichtsbefreiung schriftlich zu informieren.

Weitergehende Urlaube können nur in begründeten Ausnahmefällen und auf ein frühzeitiges, schriftliches Gesuch hin erteilt werden. Für Ferien und Ferienverlängerung wird in der Regel kein Urlaub erteilt. Diese Regelung gilt sowohl für die Primarschule als auch für den Kindergarten.

Jokertag, freier Halbtag


Versicherungen

Die Schule verfügt über keine Unfallversicherung für die Schulkinder. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihr Kind über einen genügenden privaten Versicherungsschutz (z.B. über die Krankenkasse) verfügt.

Insbesondere machen wir Sie darauf aufmerksam, dass der Schulweg in der Verantwortung der Eltern liegt. Bei der Benutzung von Kickboards, Inline-Skates etc. besteht hier ein erhöhtes Unfallrisiko. Wenn Kinder mit diesen Spielgeräten Unfälle verursachen, können die Eltern für die entstehenden Kosten haftbar gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, für eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung besorgt zu sein.


Textiles und Technisches Gestalten/Werken

Im Textilen und Technischen Gestalten setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Produkten, Prozessen und gestalterischen und technischen Lösungen auseinander. Sie erwerben im textilen und technischen Gestaltungsbereich grundlegende motorische und handwerkliche Fertigkeiten, welche für das Erlernen und Ausüben zahlreicher Berufe von zentraler Bedeutung sind.


Wegzug

Bitte melden Sie einen Wegzug aus unserer Schulgemeinde möglichst früh bei der Schulverwaltung und bei der Klassenlehrkraft.


Bildnerisches Gestalten/Zeichnen

Im Bildnerischen Gestalten bringen die Schülerinnen und Schüler ihre Vorstellungen, Ideen und Absichten in Bildern zum Ausdruck. Durch das Sammeln, Ordnen, Experimentieren, Verdichten und Weiterentwickeln realisieren sie eigene Bilder. Die Schülerinnen und Schüler lernen auch Kunstwerke und Bilder aus verschiedenen Kulturen und Zeiten kennen. Durch solche Begegnungen werden die kulturelle Bildung und die Werthaltung zu Kunst und Kultur gefördert und unterstützt.


Noten/Zeugnis

Noten geben Auskunft über den Grad der Zielerreichung eines Schülers/einer Schülerin. Sie sind ein Code für die Beurteilung der Leistungen.

  • Note 6 – erreicht alle anspruchsvollen Lernziele sicher.
  • Note 5 – erreicht alle grundlegenden und einige anspruchsvolle Lernziele sicher.
  • Note 4 – erreicht alle grundlegenden Lernziele sicher.
  • Note 3 – erreicht mehrere grundlegende Lernziele nicht.
  • Note 2 – erreicht die meisten grundlegenden Lernziele nicht.
  • Note 1 – erreicht keine grundlegenden Lernziele.

Kriterienorientiert prüft die Lehrperson die Leistungen innerhalb von vorbestimmten Lernzielen und setzt den in unserem Kanton gültigen Notencode. Die Beurteilung, also die Zusammenstellung, die Gewichtung der Aufgaben und die Vergabe von einzelnen Punkten für Teilbereiche einer Aufgabe, liegt in der Verantwortung und Kompetenz der Lehrperson und ist nicht verhandelbar.

Zeugnisnoten werden nicht ausschliesslich aufgrund des arithmetischen Mittels der Teilnoten berechnet. Sie stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftliche, mündliche und praktische Leistungen der Schülerinnen und Schüler im entsprechenden Fach- bzw. Teilbereich stützt.


Schulzahnärzte

Als Schulzahnärzte unserer Schulgemeinde sind gewählt:

  • Dres. med. dent. Bärenklau Uwe/Beatrix,
    Herisauerstr. 75, 9200 Gossau, Tel.:071 383 99 11
  • Dr. med. dent. Diodatti José,
    Ilgenstr. 7, 9200 Gossau
  • Dr. med. dent. Harder Patrik,
    Sonnenbühlstr. 3, 9200 Gossau, Tel.: 071 385 30 55
  • Dr. med. dent. Mahlberg Daniel,
    Bahnhofstr. 12, 9200 Gossau, Tel.: 071 385 80 25
  • Dr. med. dent. Wittig Oliver,
    St. Gallerstr. 215, 9200 Gossau, Tel.: 071 385 40 04

Die Schulzahnpflegeverordnung (sGS 213.13) regelt die Schulzahnpflege in der öffentlichen Volksschule. Nach Art. 6 dieser Verordnung stellt die Schulgemeinde Organisation, Durchführung und Überwachung der Schulzahnpflege sicher. Nach Art. 8 dieser Verordnung wählt die Schulgemeinde einen oder mehrere zur selbständigen Berufsausübung im Kanton zugelassene Zahnärzte als Schulzahnärzte. Die Wahl erfolgt auf eine Amtsdauer von vier Jahren.


Zuzug / Neuanmeldung

Bitte melden Sie einen Zuzug nach Andwil oder Arnegg möglichst früh bei der Schulverwaltung.