Neues Reglement für Absenzen und Urlaube


er Schulrat reagiert damit auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und auf das zunehmende Bedürfnis vieler Familien nach mehr Flexibilität etwa im Hinblick auf längere Auslandsaufenthalte ausserhalb der offiziellen Schulferien.

Die bisherigen Regelungen stiessen in der Praxis vermehrt an ihre Grenzen, da sie mit den veränderten Lebensrealitäten vieler Familien nicht mehr vollständig vereinbar waren. Das neue Regelwerk schafft nun einen zeitgemässeren Rahmen. Es ermöglicht Familien, grössere Freiheiten bei der Planung ihrer Lebensgestaltung zu erhalten, ohne dabei die Schulpflicht oder die kontinuierliche Lernentwicklung der Kinder zu gefährden. Gleichzeitig bleibt der Grundsatz der Schulpflicht weiter ein zentrales Prinzip.

Unentschuldigte Absenzen oder Urlaube ohne Genehmigung gelten weiterhin als Verstoss gegen das Volksschulgesetz und werden mit Bussen oder Verwarnungen geahndet.

Neu können Erziehungsberechtigte pro Zyklus (Kindergarten bis 2. Klasse sowie 3. bis 6. Klasse) einen Sonderurlaub von maximal 5 Schultagen beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Verlauf der Primarschulzeit (Kindergarten bis 6. Klasse) einen einmaligen, längeren Urlaub von mehreren Wochen zu beantragen. Die Bewilligung solcher Urlaube ist an klar definierte Voraussetzungen geknüpft. Auch sind die Anträge frühzeitig zu stellen. Die Schulleitung, bzw. der Schulrat entscheidet im Einzelfall über die Bewilligung.

Weitere Informationen zum neuen Reglement sowie die detaillierten Bestimmungen finden Sie auf der Website der Schule Andwil-Arnegg unter www.andwil-arnegg.ch/aktuelles

Das Reglement wird dem fakultativen Referendum unterstellt

(fakultatives Referendum in Anwendung von Art. 13 und 14 der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Andwil-Arnegg)

Gegenstand: Reglement für Absenzen und Urlaube

Der Schulrat hat dieses Reglement unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt.

Referendumsfrist: 28. Juni bis 28. Juli 2025

Öffentliche Auflage: Reglement Absenzen und Urlaube

Quorum für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens: 144 gültige Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Schulrat Andwil-Arnegg einzureichen.