GPK


Die GPK handelt ohne Weisungen des Schulrates und erfüllt ihre Aufgaben selbstständig und unabhängig.

📧 Bruno Bollhalder, Präsident GPK
📧 Dionys Widmer, Mitglied GPK
📧 Irene.Wicki, Mitglied GPK

Prüfung von Amts- und Haushaltsführung

Die GPK prüft die Amts- und Haushaltsführung des Rates und der Verwaltung im abgelaufenen Jahr sowie die Anträge des Rates über den Voranschlag für das nächste Jahr. Sie kann während des Jahres angekündigte Zwischenrevisionen vornehmen. Sie berichtet der Bürgerversammlung über das Ergebnis ihrer Prüfung. Bevor sie ihren Bericht veröffentlicht, gibt sie dem Rat Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Bürgerschaft kann Ergänzungsberichte verlangen.

Anträge an die Bürgerschaft

Die GPK unterbreitet der Bürgerschaft Anträge über die Abnahme der Jahresrechnung.
Sie kann Anträge stellen:
a) über den Voranschlag;
b) zu anderen Geschäften, wenn sie die Angelegenheit mit dem Rat besprochen hat.