Regelung Sonderurlaube


Jokerhalbtage
Das Schulgesetz erlaubt den Erziehungsberechtigten, ihre Kinder für maximal zwei Jokerhalbtage pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren zu lassen. Die Klassenlehrperson ist mindestens drei Arbeitstage im Voraus via PUPIL Connect zu informieren.

Sonderurlaub bis zu 5 Tage
Einmal pro Zyklus (Zyklus 1: Kindergarten bis 2. Klasse / Zyklus 2: 3. bis 6. Klasse) kann ein Sonderurlaub von maximal 5 Schultagen beantragt werden. Die Jokerhalbtage werden an diesen Urlaub angerechnet und können in diesem Schuljahr nicht zusätzlich bezogen werden.

Das Gesuch ist mindestens einen Monat im Voraus schriftlich mittels Formulars an die Schulleitung zu richten.

Sonderurlaub ab 5 Tage
Einmal während der gesamten Schulheit in Andwil-Arnegg kann ein Sonderurlaub von mehreren Wochen beantragt werden. Die Jokerhalbtage werden an diesen Urlaub angerechnet und können in diesem Schuljahr nicht zusätzlich bezogen werden.

Das schriftliche Gesuch ist mit entsprechendem Formular mindestens 3 Monate vorher via Schulsekretariat an den Schulrat zu richten. Über die Bewilligung entscheidet die Schulbehörde an der nächstmöglichen Schulratssitzung.

Für Sonderurlaube beachten Sie bitte das Dokument «Reglement Urlaub und Absenzen«. In diesem Dokument finden Sie die Gesuchsformulare.

Jokertag, freier Halbtag