Sonderschulungsangebote


Für Kinder mit einem speziellen Förderbedarf gibt es im Kanton St. Gallen verschiedene Sonderschulen. Der Zuweisungsantrag erfolgt über den Schulpsychologischen Dienst oder andere Fachstellen. Die Schulgemeinde leistet Kostengutsprache für jenen Kostenteil, der gemäss kantonaler Verordnung von den Schulträgern übernommen werden muss.