Schulzahnpflege
Gemäss kantonalen Vorschriften findet jedes Jahr für alle Kinder ab dem 1. Kindergarten ein kostenloser schulzahnärztlicher Untersuch statt. Die Eltern werden anschliessend von den Zahnärzten über das Ergebnis des Untersuchs schriftlich informiert. Der Entscheid über eine allfällige Zahnbehandlung ist dann Sache der Eltern, welche auch die entsprechenden Kosten übernehmen müssen.