Schularztdienst


Im 2. Kindergarten und in der 5. Primarklasse findet der kantonal vorgeschriebene Reihenuntersuch bei den Schulärzten statt, an dem auch der Impfschutz der Kinder überprüft wird. Die Eltern sind dann in ihrem Entscheid frei, ob sie die empfohlenen Impfungen durch den Schularzt durchführen lassen wollen.

Wenn Eltern wünschen, dass der Reihenuntersuch nicht durch den Schularzt, sondern durch den Privatarzt durchgeführt wird, ist dies möglich. Die Kosten gehen dann zu Lasten der Eltern.