Schulareal
Schulkindern ist es während den Unterrichtszeiten (inkl. Pausen) ohne Bewilligung einer Lehrperson untersagt, das Schulareal zu verlassen. Für das ganze Schulareal gilt jeweils die Schulhausordnung des betreffenden Schulhauses.
Schulkindern ist es während den Unterrichtszeiten (inkl. Pausen) ohne Bewilligung einer Lehrperson untersagt, das Schulareal zu verlassen. Für das ganze Schulareal gilt jeweils die Schulhausordnung des betreffenden Schulhauses.