Schulärzte
Die Reihenuntersuche werden von folgenden Schulärztinnen durchgeführt:
Dr. Angela Walt
Dr. Eva Senn
Die Verordnung über den Schulärztlichen Dienst (sGS 211.21) regelt den Schulärztlichen Dienst in der öffentlichen Volksschule. Nach Art. 5 dieser Verordnung sorgt die Schulgemeinde für Organisation und Durchführung des Schulärztlichen Dienstes. Sie stellt sicher, dass alle Kinder untersucht werden.