Kindergarten
In den Kindergärten der Schulgemeinde unterrichten wir normalerweise jahrgangsgemischte Gruppen. Die Kinder besuchen den Kindergarten im ersten Jahr während maximal 20 Lektionen; im zweiten Jahr wird die Unterrichtszeit dann auf 24 Lektionen erhöht.
Die Unterrichtspflicht gilt vollumfänglich. Die Kinder dürfen deshalb dem Unterricht nicht unentschuldigt fernbleiben, und Ferien ausserhalb der ordentlichen Schulferien sind nicht zulässig. An höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr können die Eltern ihre Kinder durch schriftliche Mitteilung an die Lehrkraft vom Unterricht beurlauben (Art. 96 Abs. 2 des Volksschulgesetzes und Art. 51 der Verordnung zum Volksschulgesetz). Die zuständige Lehrkraft ist mindestens drei Arbeitstage vor der Unterrichtsbefreiung schriftlich zu informieren.
Der Unterricht findet jeden Morgen von 08.05 – 11.45 Uhr statt. Im ersten Kindergartenjahr können die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlektion abmelden, wodurch sich die Unterrichtszeiten auf 08.55 – 11.45 Uhr reduzieren. Die Nachmittage sind für die Kinder des ersten Kindergartenjahres frei. Im zweiten Kindergartenjahr werden zusätzlich an zwei Nachmittagen je zwei Lektionen erteilt.
Die Ferien und Schulbesuchstage entsprechen denjenigen der Primarschule.
Um Unfällen auf der Strasse vorzubeugen, sind von den Kindergartenkindern auf dem Schulweg die orangen Schultergürtel zu tragen. Sie werden den Kindern am ersten Tag abgegeben.
Für den Turnunterricht, sind Turnschuhe (mit hellen Sohlen) mitzugeben.
In begründeten Fällen kann der Kindergarteneintritt ein Jahr später erfolgen. Ein vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten ist hingegen nicht möglich.