Kickboards auf dem Schulweg


Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Bei der Benutzung von Kickboards, Inline-Skates etc. besteht hier ein erhöhtes Unfallrisiko. Wenn Kinder mit diesen Spielgeräten Unfälle verursachen, können die Eltern für die entstehenden Kosten haftbar gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, für eine ausreichende Privathaftplichtversicherung besorgt zu sein.

Auf dem Schulareal ist die Benutzung der oben genannten Spiel- und Sportgeräte vor, während und nach dem Unterricht untersagt.