Absenzen/Krankheit
Die Eltern sind verpflichtet, jede Absenz ihres Kindes der zuständigen Lehrkraft frühzeitig, in jedem Fall aber vor Beginn des Unterrichtes zu melden. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als drei Tagen oder häufiger Erkrankung eines Kindes bitten wir Sie, der Klassenlehrperson ein ärztliches Zeugnis zu übergeben.
Unentschuldigte Absenzen werden im Zeugnis vermerkt. Eltern, die das Kind an der Erfüllung der Schulpflicht hindern oder nicht zum Schulbesuch anhalten, werden vom Schulrat verwarnt oder gebüsst (Art. 97 Volksschulgesetz).